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Verbesserte Information für Kunden zur Einlagensicherung

Wissen Sie aus dem Stegreif, in welcher Höhe Ihre Bank Ihre Einlagen – also Guthaben auf dem Giro-, Tages-, Spar-,
Festgeldkonto & Co – schützt? Die Banken müssen seit diesem Jahr besser über die Einlagensicherung aufklären – und schreiben ihre Kunden an.

So mancher von Ihnen erhält in diesen Tagen Brief- oder elektronische Post von der eigenen Bank oder Sparkasse – darin enthalten ist ein Informationsbogen zur gesetzlichen Einlagensicherung. Anlass dafür ist nicht etwa eine Änderung des Schutzniveaus, vielmehr sind die Institute seit 2016 gesetzlich dazu verpflichtet, ihre Kunden einmal jährlich über die gesetzliche Einlagensicherung zu informieren.

Gesetzlich sind EU-weit derzeit 100 000 Euro pro Kunde und Bank im Fall einer Bankpleite abgesichert, für Ehepaare mit Gemeinschaftskonto sind es also 200 000 Euro. In Ausnahmefällen – bei besonderen Lebensereignissen wie dem Verkauf einer privat genutzten Immobilie zum Beispiel – sind pro Person für maximal sechs Monate ab Einzahlung sogar 500 000 Euro abgesichert.

Die Kunden erfahren in dem Informationsschreiben insbesondere, welches Einlagensicherungssystem für ihre Bank zuständig ist. Ferner werden die Sicherungsobergrenze, die Erstattungsfrist, die Währung, in der erstattet wird, und die jeweiligen Kontaktdaten des Einlagensicherungssystems aufgeführt. Grundlage für diese Informationspflicht ist die Umsetzung der Richtlinie für Einlagensicherungssysteme in nationales Recht.

Gut zu wissen: Ab Juli 2016 müssen Kunden bei einer Bankpleite bereits innerhalb von sieben Arbeitstagen ihr Geld zurück bekommen, derzeit dürfen sich die Entschädigungseinrichtungen noch 20 Tage Zeit lassen.

Über die gesetzliche Einlagensicherung hinaus können Kreditinstiute Mitglied in freiwilligen Sicherungssystemen sein, die weitaus höhere als die gesetzlich vorgeschriebenen Summen abzudecken versprechen. Bei den deutschen Sparkassen und bei den Genossenschaftsbanken greift jeweils ein System der Institutssicherung – die Institute stehen dabei gegenseitig für einander ein und haben bislang verhindern können, dass es überhaupt zu einer Institutspleite und folglich zu einem Entschädigungsfall kam.

Private Banken in Deutschland sind vielfach, aber längst nicht alle, im freiwilligen Einlagensicherungsfonds der privaten Banken. Dieser schützt Kunden bis zu einer Höhe von 20 % der haftenden Eigenmittel der jeweiligen Bank. Dies sind nach Auskunft des Bundesverbands deutscher Banken in der Regel mindestens 1 Million Euro pro Kunde. In den meisten Fällen liegt die Sicherungsgrenze jedoch deutlich höher. Infos zur Höhe der Einlagensicherung gibt es zum Beispiel unter www.einlagensicherungsfonds.de 
Mehr Informationen gibt es auch unter www.edb-banken.de sowie grundsätzlich unter www.einlagensicherung.de

 

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