Die Finanzgerichte sind in Deutschland bekanntlich gut beschäftigt, immer wieder sind wichtige Sachverhalte, bei denen es für den einzelen Steuerzahler gerne auch mal um viel Geld geht, heftig umstritten. Daher ergehen Steuerbescheide oft in gerade vor Gericht anhängigen Streitfragen nur vorläufig.
In welchen Punkten das der Fall ist, schreibt das Bundesfinanzministerium per BMF-Schreiben vor. Gerade aber hat es erst seine Liste mit Vorläufigkeitsvermerken angepasst. Steuerzahler können prüfen, ob ihre Steuererklärung davon betroffen ist.
Gut zu wissen: Wenn eine Steuererklärung mit einem Vorläufigkeitsvermerk nach § 165 Abgabenordnung (AO) versehen ist, bezieht sich dieser Vermerk nicht auf die ganze Steuererklärung, sondern nur um bestimmte, im Bescheid aufgeführte Sachverhalte.
Hier gibt es noch mehr Infos zum Thema Vorläufigkeitsbescheide.
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