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GroKo will Zinseinkünfte aus Abgeltungsteuer herauslösen

Auf Seite 69 des Koalitionsvertrags der geplanten Großen Koalition steht nun schwarz auf weiß, was sich die letzten Wochen schon andeutete: Zinserträge sollen künftig nicht mehr der Abgeltungsteuer unterliegen, sondern wieder wie schon vor 2009 dem persönlichen Steuersatz.

Von so-gut-wie-Null-Zinsen sollen Anleger, deren persönlicher Steuersatz oberhalb des Abgeltungssatzes von pauschal 25 Prozent liegt, demnächst auch noch höhere Steuern zahlen – zumindest wenn es dazu kommt, dass der mühsam errungene Koalitionsvertrag der GroKo umgesetzt wird. Ein Schlag ins Kontor für die deutschen Sparer, die mit ihren Kapitalerträgen oberhalb des Sparerfreibetrags von 801 Euro pro Jahr liegen – und Symbolpolitik par excellence.

In Zeile 3116 des Koalitionsvertrags heißt es: „Die Abgeltungsteuer auf Zinserträge wird mit der Etablierung des automatischen Informationsaustausches abgeschafft; Umgehungstatbestände werden wir verhindern.“ Gerade letzteres dürfte sich schnell als frommer Wunsch herausstellen angesichts der Findigkeit professioneller Steuervermeider.

Sollte das Aus für die Abgeltungsteuer auf Zinsen Realität werden, endet zwar de facto die Schieflage bei der steuerlichen Belastung von Zins- und Dividendeneinkünften, da letztere ja bereits auf Unternehmensebene besteuert werden, bevor es zu Auszahlungen an die Anleger kommt. Doch die Vereinfachungswirkung, die die Abgeltungsteuer hatte und dazu führte, das viele Anleger sich nicht mehr mit der Anlage KAP zur Einkommensteuererklärung herumplagen mussten, wird damit verwässert. Und das geht auf die Knochen aller Steuerzahlen und ist einfach nur ärgerlich. Aber jetzt warten wir mal ab, ab wann man den automatischen Informationsaustausch wirklich als etabliert ansehen kann.

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