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Freitagsfrage: Was verbirgt sich hinter dem HIS?

Was haben Blue Jeans und die deutsche Versicherungswirtschaft gemeinsam? Beide kennen die Abkürzung „HIS“ – als gleichnamige Jeansmarke, nur H.I.S. geschrieben, oder aber das „Hinweis- und Informationssystem“ der Versicherer. Am 1. April ist das HIS der Versicherungswirtschaft in neuer Form gestartet. Es soll weiterhin helfen, Versicherungsbetrug zu bekämpfen, räumt Verbrauchern aber nun mehr Rechte ein.

Vier Milliarden Euro Schaden entsteht nach Auskunft des Versicherungsverbands GDV jährlich durch fehlerhafte oder sogar betrügerische Angaben von Versicherten. Das HIS gilt daher als ein wichtiger Teil des Risiko- und Betrugsmanagements der Versicherungsgesellschaften, galt aber bislang als äußerst intransparent und damit nicht als konform mit dem Datenschutzrecht.

Fortan wird das HIS als Auskunftei betrieben und soll damit die Anforderungen des Datenschutzes genügen. Meldet eine Versicherung einen Versicherungskunden an das HIS, muss sie nun auch den Betroffenen – anders als früher – von sich aus über den Eintrag informieren. Kunden können einmal jährlich schriftlich eine kostenlose Selbstauskunft über die von ihnen gespeicherten Daten einholen; eine Online-Auskunft ist – anders als etwa bei der Schufa – derzeit nicht möglich. Eine Überprüfung der Daten ist sehr sinnvoll, denn haben sich Fehler in die Meldung eingeschlichen, sollte man sofort Berichtigung oder Löschung beantragen. Andernfalls kann man Probleme beim Abschluss einer Police bekommen.

Die Auskunftei arbeitet nach Information des Versicherungsverbands GDV getrennt nach Versicherungssparten. Ein Gesamtprofil einer Person über alle Versicherungssparten sei damit nicht möglich. Der Bund der Versicherten sieht im HIS aber immer noch eine „schwarze Liste“. Versicherungsunternehmen melden laut GDV „nach klar definierten, feststehenden Meldekriterien, etwa bei atypischen Schadenhäufigkeiten oder Auffälligkeiten im Leistungsfall, die auf einen möglichen Betrug hinweisen. Auch erhöhte Risiken, wie besonders gefahrenträchtige Berufe oder Vorerkrankungen, können zu einem HIS-Eintrag führen. Gesundheitsdaten enthält das HIS aber nicht“. Betrieben wird die HIS nun nicht mehr unter dem Dach des GDV, sondern von der Informa Insurance Risk and Fraud Prevention GmbH.

Das alte HIS gab es seit den frühen 1990er Jahren, war aber von Datenschützern als schwarze Liste immer mehr kritisiert worden. Auch Finanztest hatte mehrfach darüber berichtet, das Bürger zum Teil mehrfach wegen Einträgen im HIS daran gescheitert waren, bestimmte Versicherungen wie etwa Berufsunfähigkeits- oder Lebensversicherungen abzuschließen, auch wenn der Grund für den Eintrag, etwa eine frühere Erkrankung, längst entfallen war. Auch bei KFZ-Kasko-Versicherungen, Haftpflicht- oder Rechtsschutzpolicen wurde über Probleme berichtet. Denn die dort gespeicherten Versicherungskunden erfuhren lange Jahre weder, dass sie im System gespeichert wurden, noch bekamen sie überhaupt eine Auskunft darüber. Seit April 2009 konnten Versicherungskunden dann immerhin schriftlich beim Versicherungsverband GDV unter Einsendung einer Ausweiskopie erfragen, ob sie im HIS gespeichert sind. Im Fall des Falles erfuhren Verbraucher dann, welcher Versicherer sie gemeldet hatte. Für alle weiteren Auskünfte mussten sie sich dann an das betreffende Unternehmen wenden. Nicht gerade sonderlich praktikabel.

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