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Freitagsfrage: Warum gibt es keine neue Steuerkarte für 2011?

Schon wenn man den Brief aufmacht und der blässliche Pappdeckel mit den Steuerdaten einem entgegenflattert, freut man sich auf die schön-schaurige Aufgabe, die Steuererklärung anzufertigen. Doch dieses Jahr bleibt einem dieses Erlebnis erspart.

Dieses Jahr ist alles anders: Das Bundesministerium der Finanzen weist darauf hin, dass für das Jahr 2011 keine Steuerkarten versandt werden, weil das Lohnsteuerabzugverfahren auf ein elektronisches Verfahren umgestellt wird. Allerdings erst 2012. Somit bleibt die Lohnsteuerkarte für 2010 auch für 2011 weiter gültig. Erst ab 2012 werden die für die Berechnung der Lohnsteuer nötigen Daten in einer Datenbank der Finanzverwaltung hinterlegt und den Arbeitgebern in elektronischer Form zum Abruf bereit gestellt. Eine neue Papp-Steuerkarte ist dann nicht mehr notwendig. In der Zwischenzeit behält die Lohnsteuerkarte 2010 mit all den dort eingetragenen Informationen wie Steuerklasse, Freibeträge und Anzahl der Kinder seine Gültigkeit. Es ist daher erforderlich, dass die Bürger die Lohnsteuerkarte 2010 gut aufbewahren.

Für die Bürger bedeutet dass, dass sie ihrem Arbeitgeber für 2011 keine neue Karte vorlegen müssen; dieser muss die darauf enthaltenen Eintragungen auch für den Lohnsteuerabzug im Jahre 2011 zugrunde legen. Sofern man 2011 einen neuen Job antritt, präsentiert man die 2010er Lohnsteuerkarte dem neuen Arbeitgeber.

Doch was ist, wenn sich Änderungen an den eingetragenen Daten ergeben? Wurde zum Beispiel eine Ehe im Jahr 2010 geschieden und sind somit die Voraussetzungen für die Steuerklasse III weggefallen, ist der Arbeitnehmer verpflichtet, die Steuerklasse I auf der Lohnsteuerkarte 2010 eintragen zu lassen. Auch um Nachzahlungen im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung 2011 zu vermeiden, kann die Herabsetzung von Freibeträgen beim Finanzamt beantragt werden.
Bisher konnte man entweder zur Gemeinde oder zum Finanzamt gehen, um die Steuerkarte ändern zu lassen. Künftig ist nur noch das Finanzamt zuständig. Es stellt auch eine Ersatzbescheinigung für die Lohnsteuerkarte aus, sofern sie 2011 erstmals benötigt wird.

Weiterführende Informationen zur elektronischen Lohnsteuerkarte gibt es im Internet unter www.elster.de sowie in der vom Bundesministerium der Finanzen herausgegebenen Broschüre „Die elektronische Lohnsteuerkarte“ zur Verfügung.

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Anlegerwissen
1Kommentar
  1. Es hat mich stets geärgert, dass meine ehemaligen Arbeitgeber immer Ewigkeiten dafür gebraucht haben, um mir meine Lohnsteuerkarte zurück zu senden. Aus diesem Grund freue ich mich, dass die Lohnsteuerkarte in Papierform ausläuft.

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