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Freitagsfrage: Macht die EU-Finanzmarktrichtlinie Mifid II der provisionsgestützten Anlageberatung den Garaus?

Das war wohl nix: Bei den Beratungen über die EU-Finanzmarktrichtliche Mifid II sah es zunächst danach aus, als sollten Provisionen, die Produktanbietern zum Beispiel Banken dafür zahlen, dass sie genau ihr Produkt an den Mann gebracht haben, künftig grundsätzlich den Kunden zufließen. Doch die Revolution bleibt aus. Das Europäische Parlament ist vor der Finanzindustrie eingeknickt.

Es hätte die Vermittlung von Finanzprodukten in Europa aus den Angeln heben können. Doch die EU-Parlamentarier (MdEP) rangen sich bei der Abstimmung zur Reform der Finanzmarktrichtlinie Mifid II nicht dazu durch, Provisionen für die Vermittlung von Finanzprodukten generell an die Kunden ausschütten zu lassen. Auf Initiative der EU-Sozialdemokraten ist die Ausschüttung jetzt nur noch eine Option, die Offenlegung von einkassierten Provisionen soll aber auch ausreichen. Katastrophal für den Verbraucherschutz auf dem Finanzmarkt, kritisieren nicht nur Verbraucherschützer, sondern auch MdEPs wie Sven Giegold, finanz- und wirtschaftspolitischer Sprecher der Grünen. Die Europäischen Banken haben dagegen ihre Ziele durchgesetzt, wie Lobbycontrol dokumentiert.

Ein zentrales Argument der Sozialdemokraten und den Verfechtern der Beratung, die sich über Provisionen refinanziert, ist die „soziale Funktion der Provisionen“. Beratung sei sonst für Bürger mit kleinem Geldbeutel nicht zu finanzieren. Unsinn, kritisiert etwa Niels Nauhauser von der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg. Denn die Banken empfehlen den Kunden dann oftmals solche Produkte, die ihnen die meisten Provisionen bringen. „Wer wenig Einkommen hat und schlechte Produkte verkauft bekommt, soll besser dran sein als der, der auf den Kauf solcher Produkte verzichtet? Bestimmt nicht!“, ärgert sich Nauhauser.

Und Giegold schreibt dazu: „Wenn die Anleger wirklich sehr wenig Geld haben, wird jeder verantwortungsvolle Berater empfehlen, keine Finanzprodukte zu kaufen, sondern Schulden abzubauen und darüber hinaus möglichst gute Konditionen für eine vernünftige Liquiditätsreserve zu finden.“ Genau dieser Rat sei aber für Provisionsberater nicht lukrativ. „Durch die Provisionsberatung wird also ein Anreiz geschaffen, Kundinnen und Kunden gegen ihr Interesse in Finanzprodukte zu treiben.“ 

Derweil wartet man in Deutschland darauf, dass das Bundesfinanzministerium seinen Entwurf für ein Gesetz vorlegt, dass die Finanzberatung auf Honorar regeln und ein gesetzliches Berufsbild schaffen soll. Dem Vernehmen nach soll honorarbasierte Anlageberatung nur derjenige anbieten dürfen, der einmal über einen ausreichenden Marktüberblick verfügt und zum zweiten sich seine Beratungsleistung einzig und allein vom Kunden bezahlen lässt. Die Bezeichnung „Anlageberater auf Honorarbasis“ soll einem Bezeichnungsschutz unterliegen. Mal schauen, welche Hintertürchen für findige Berater hier offen bleiben, einmal Geld vom Kunden zu nehmen, aber auch bei den Produktanbietern noch die Taschen aufzuhalten – natürlich ganz unabhängig. Denn auch bei Honorarberatern könnte es nicht nur weiße Ritter, die wirklich für ihre Kunden streiten, auch schwarze Schafe geben.

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1Kommentar
  1. Es ist, wie schon so oft, eine Schande gerade für die sozialdemokratischen EU-Abgeordneten. Aber das ist ihnen auch egal, Hauptsache sie werden von den Managern, der Wirtschaftselite, hofiert und in ihrer eitlen Selbstgefälligkeit bestätigt…

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