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Freitagsfrage – was nützt mir der „Informationsbogen für Einleger“ ?

In diesen Tagen erhalten viele Bankkunden Post, darin enthalten ist der „Informationsbogen für Einleger“, der 2017 nach 2016 zum zweiten Male versendet wird. Doch was hat es damit auf sich? Und welche Angaben finde ich darin nicht?

2017 gibt es den Bogen also zum zweiten Male. Wichtig zu wissen: Er informiert über die gesetzliche Einlagensicherung, detaillierte Infos zu zusätzlichen freiwilligen Sicherungssystemen enthält er dagegen nicht. Wer das vollständige Schutzniveau seiner Bank in Erfahrung bringen möchte, ist daher gut beraten, auf der Website seiner Bank weitere Erkundigungen einzuholen, da etwa die freiwilligen zusätzlichen „Sicherheitsnetze“ in dem Bogen nicht im Detail dargestellt werden.

Zum Hintergrund: Die Banken müssen seit dem 3.7.2015 laut §23 Abs 1 KWG ihren Kunden den Informationsbogen für Einleger jährlich zur Verfügung stellen. Denn zu diesem Termin trat in Deutschland das Gesetz zur Umsetzung der neuen Einlagensicherungsrichtlinie in Kraft.Der Umfang der Einlagensicherung wurde zuletzt nicht verändert.

Gesetzlich sind EU-Weit derzeit 100 000 Euro pro Kunde und Bank im Fall einer Bankpleite abgesichert, für Ehepaare mit Gemeinschaftskonto sind es also 200 000 Euro. In Ausnahmefällen – bei besonderen Lebensereignissen wie dem Verkauf einer privat genutzten Immobilie zum Beispiel – sind pro Person für maximal sechs Monate sogar 500 000 Euro abgesichert. Freiwillige Absicherungsmechanismen je nach Institutsgruppe (Sparkassen, Genossenschaftsbanken und private Banken) kommen noch hinzu.

Aus meiner Sicht wäre es für Anleger besser, da genauer, wenn der Informationsbogen nicht nur den gesetzlich vorgeschriebenen Teil enthalten könnte, sondern vollständig über die  Einlagensicherung einer Bank informieren könnte. Verbraucher erhielten dann einen besserer Überblick.

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