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Freitagsfrage: Wie wird bei einer Kapitalerhöhung der Wert des Bezugsrechts berechnet?

Für Verunsicherung sorgte jüngst die Kursentwicklung der Deutschen Bank-Aktie. Medien berichteten teils von einem Kursrutsch. Der hat jedoch einen Grund: Die Kapitalerhöhung und der Beginn des Bezugsrechtshandels. Denn wenn Investoren Bezugsrechte erhalten, wird der Kurs um den Wert des Bezugsrechts bereinigt. Wie viel das genau ist, lässt sich exakt bestimmen.

Für je zwei alte Aktien konnten Deutsche-Bank-Aktionäre je eine neue Aktie zu 33 Euro beziehen. Da die neuen Aktien für das Geschäftsjahr 2010 voll gewinnberechtigt sind, müssen alte und neue praktisch gleich viel wert sein. Daher wird der letzte Kurs der Altaktie am Tag vor der Kapitalerhöhung (44,75 Euro) mit 2 mulitipliziert (Bezugsverhältnis zwei zu eins). Dem Ergebnis von 89,50 Euro wird der Kurs der neuen Aktie, 33 Euro, hinzugerechnet und die Summe durch drei dividiert. Dieser Betrag (40,83 Euro) wird vom Schlußkurs abgezogen und schon hat man den rechnerischen Wert des Bezugsrechts, also 3,92 Euro (44,75 – 40,83 = 3,92 Euro).

Während der Bezugsfrist schwankt der Wert des Bezugsrechts gewöhnlich stark und ist wie der Aktienkurs von Angebot und Nachfrage abhängig. Heute, am 1. Oktober 2010, wird das Bezugsrecht auf die Deutsche Bank-Aktie letztmalig gehandelt.

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