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Vorabpauschale 2023 fällt wieder an

Sie halten in Ihrem Depot aktiv gemanagte Fonds oder ETF, die ihre Erträge nicht ausschütten, sondern sofort wieder anlegen – also thesaurieren, wie das in der Fachsprache heißt? Dann haben Sie vielleicht schon Bekanntschaft mit dem Begriff der Vorabpauschale gemacht. Sie dient als Basis für die Besteuerung dieser Art von Fonds oder ETF. Doch wie hoch fällt denn eigentlich die Vorabpauschale 2023 aus – und wie läuft das mit der Besteuerung?

Vorabpauschale 2023 wird wieder erhoben

Der Jahreswechsel ist auch für Anleger mit voll- oder teilthesaurierenden (also Erträge wiederanlegenden) Fonds und ETF immer wieder ein wichtiger Termin. Denn bei diesen Fonds müssen die Banken in Deutschland jährlich eine Vorabpauschale als fiktiven Mindestertrag errechnen. Dabei ist egal, ob die Fonds oder ETF in Deutschland oder im Ausland aufgelegt wurden. Auf diese so genannte Vorabpauschale müssen die Banken dann 25 Prozent Abgeltungsteuer einbehalten, und zwar am Anfang des Folgejahres. Vorausgesetzt, Sie als Anleger haben dann bereits ihren Freistellungsauftrag von 1000 Euro (seit 2023, vorher: 801 Euro) ausgeschöpft. Sonst nicht. Das betrifft also vor allem Anleger mit etwas größerem Vermögen.

Fondssparer mit großem Depotinhalt sollten daher am Jahresbeginn für genügend Geld auf ihrem Verrechnungskonto  sorgen. Denn die Vorabpauschale gilt stets nach Ablauf eines Jahres als zugeflossen und wird dann mit 25 Prozent besteuert. Liegt zu wenig Geld auf dem Verrechnungskonto, wird womöglich sogar der Dispokredit in Anspruch genommen.

Zwei Jahre brauchten sich Fondsanleger nicht darum zu kümmern, denn die Vorabpauschale für 2021 und auch 2022 betrug Null Euro, die Hoffnungen des Fiskus gingen nicht auf. Doch nach zwei Jahren Pause wird die Vorabpauschale für 2023 wieder erhoben, wie das Bundesfinanzministerium mitgeteilt hat. Und das war bereits vorher absehbar. Doch woran liegt das?

Vorabpauschale soll Anlegern das Leben einfacher machen

Die Höhe der Vorabpauschale war im Sinkflug, seit es sie gibt  –  ebenso so wie das Zinsniveau. Daran ist die Vorabpauschale nämlich gekoppelt. Für 2018 betrug die Vorabpauschale noch 0,609 Prozent, für 2019 schon nur noch 0,364 Prozent, für 2020 sogar nur magere 0,049 Prozent, für 2021 wurde sie erstmals nicht erhoben. Und für 2022 blieb es dabei. Denn der Referenzzins der Bundesbank, der für die Berechnung der Pauschale maßgeblich ist, war lange Zeit negativ. Da die Vorabpauschale nicht negativ werden darf, betrug sie zwei Jahre in Folge Null Euro. Das war eine gute Nachricht für die Anleger, die Anfang 2023 deshalb erneut nichts abgezogen bekommen haben. Das ändert sich jetzt wieder, denn der Basiszins der Bundesbank lag zuletzt wieder klar im positiven Bereich. Die Vorabpauschale für 2023 beläuft sich daher auf 1,785 Prozent.

Gut zu wissen: Die Vorabpauschale für 2023 wird aber erst Anfang 2024 besteuert – aber auch nur dann, wenn der betreffende Fonds oder ETF sich 2023 positiv entwickelt hat. Sonst fällt die Pauschale nicht an. Auch wenn der Fonds oder ETF Teilausschüttungen zahlt, kann es sein, dass die Pauschale auf Null gedrückt wird.

Vorabpauschale wurde mit Fondssteuerreform eingeführt

Zur Erinnerung: 2018 wurde die Fondsbesteuerung in Deutschland geändert. In diesem Zusammenhang wurde die Vorabpauschale eingeführt. Denn damit wollte der Fiskus sicherstellen, dass er auch bei nicht- oder nur teilweise ausschüttenden Fonds sofort einen Anteil von deren Erträgen kassieren kann.

Die Vorabpauschale brachte für Anleger aber auch Vorteile: Führen sie ihr Depot im Inland,  machte die Pauschale ihnen das Leben leichter. Denn sie bekommen nun automatisch am Beginn eines neuen Jahres 25 Prozent Abgeltungsteuer auf die Vorabpauschale abgezogen. Früher mussten Anleger dagegen umständlich Jahr für Jahr die Erträge von thesaurierenden Fonds in ihrer Steuererklärung angeben. Ein äußerst mühseliges Unterfangen.

Wer es genau wissen will, wie sich die Vorabpauschale genau berechnet, findet dazu Infos hier bei uns im Blog. Die Details regelt Paragraph 18 des Investmentsteuergesetzes. Überblicksinfos zur Fondsbesteuerung finden Sie auch in unseren Büchern „Anlegen mit ETF“ und „Die Finanztest-Strategie.

Foto: angelolucas /pixabay

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